Abnahme und Baubegleitung für Tennisplätze

Mit der Abnahme ändern sich die Spielregeln. Wer vorher prüft, spart später Streit. Ich begleite Vereine, Kommunen und private Bauherren von der Ausschreibung bis zur Abnahme.

Warum die Abnahme so wichtig ist

Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, und die Beweislast für Mängel geht auf den Auftraggeber über. Mängel, die bei der Abnahme bekannt sind, müssen ausdrücklich vorbehalten werden, sonst gehen Rechte verloren. Was im Unterbau falsch gemacht wurde, ist nach dem Einbau der Deckschicht nur noch mit großem Aufwand festzustellen.

Leistungen

  • Prüfung von Angebot und Leistungsverzeichnis auf Vollständigkeit und Stand der Technik
  • Kontrolle in den entscheidenden Bauphasen: Planum, Entwässerung, Tragschicht, vor dem Einbau des Belags
  • Messung von Ebenheit und Gefälle
  • Teilnahme an der Abnahme mit Protokoll, Mängelliste und Fristen
  • Begehung vor Ablauf der Gewährleistung

Für Vereine und Kommunen

Ehrenamtliche Vorstände tragen bei einem Platzneubau viel Verantwortung. Eine sachverständige Begleitung gibt Sicherheit gegenüber Mitgliedern und Baufirma. Sind Fördermittel im Spiel, hilft eine dokumentierte Abnahme auch gegenüber dem Fördergeber.

Hinweis: Rechtliche Einschätzungen übernimmt Ihr Anwalt. Ich liefere die technische Grundlage dafür.

Häufige Fragen

Wann sollte ich den Sachverständigen einschalten?

Am besten vor Vertragsschluss, spätestens vor dem Einbau der Deckschicht oder des Belags. Danach sind Fehler im Unterbau nur noch mit Probeöffnungen feststellbar.

Kann die Abnahme verweigert werden?

Bei wesentlichen Mängeln ja. Ob ein Mangel wesentlich ist, beurteile ich technisch. Die rechtliche Entscheidung treffen Sie mit Ihrem Anwalt.

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall.

Ein erstes Gespräch ist kostenfrei. Danach wissen Sie, ob ein Gutachten sinnvoll ist, was es klären kann und was es kostet.

BüroNeuss am Rhein