Gerichtsgutachten und Beweissicherung im Tennisplatzbau

Streit um einen Tennisplatz entscheidet sich an Fakten: Schichtdicken, Gefälle, Ebenheit, Materialien. Ich beantworte Beweisfragen für Gerichte und erstelle Privatgutachten für Anwälte und Parteien.

Gutachten im Auftrag des Gerichts

Als gerichtlich bestellter Sachverständiger beantworte ich die Fragen aus dem Beweisbeschluss. Zum Ortstermin werden alle Parteien und ihre Anwälte geladen. Das Gutachten wird schriftlich erstattet und auf Wunsch des Gerichts in der mündlichen Verhandlung erläutert.

Selbständiges Beweisverfahren

Muss ein Zustand festgehalten werden, bevor er sich verändert, etwa vor Saisonbeginn, vor einer Sanierung oder vor dem Rückbau, kann er im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO gerichtlich festgestellt werden. Das Ergebnis steht in einem späteren Prozess einer Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht gleich.

Privatgutachten für Anwälte und Parteien

Vor einer Klage hilft ein Privatgutachten, die Erfolgsaussichten technisch einzuschätzen und die richtigen Beweisfragen zu formulieren. Liegt bereits ein Gutachten der Gegenseite vor, prüfe ich es auf fachliche Richtigkeit und nehme schriftlich Stellung.

Typische Beweisfragen

  • Entspricht der Aufbau des Platzes dem Leistungsverzeichnis und der DIN 18035?
  • Ist die Entwässerung funktionsfähig und fachgerecht ausgeführt?
  • Liegen die Unebenheiten innerhalb der zulässigen Toleranzen?
  • Geht der Schaden auf die Bauausführung, die Planung oder die Pflege zurück?
  • Welche Maßnahmen sind zur Beseitigung erforderlich und was kosten sie?

Arbeitsweise

Unparteiisch, gemessen und verständlich. Gutachten für Gerichte müssen von Richtern, Anwälten und Vereinsvorständen gleichermaßen verstanden werden. Deshalb erkläre ich Fachbegriffe, belege Feststellungen mit Fotos und Messwerten und trenne klar zwischen Befund und Bewertung.

Hinweis: Rechtliche Einschätzungen übernimmt Ihr Anwalt. Ich liefere die technische Grundlage dafür.

Häufige Fragen

Kann ich Sie dem Gericht als Sachverständigen vorschlagen?

Ja. Die Parteien können dem Gericht einen Sachverständigen vorschlagen. Die Auswahl trifft das Gericht.

Prüfen Sie auch Gutachten anderer Sachverständiger?

Ja. Ich prüfe vorliegende Gutachten auf fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit und nehme schriftlich Stellung.

Übernehmen Sie Verfahren in Österreich und der Schweiz?

Ja, nach Absprache. Ich bin im gesamten deutschsprachigen Raum tätig.

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall.

Ein erstes Gespräch ist kostenfrei. Danach wissen Sie, ob ein Gutachten sinnvoll ist, was es klären kann und was es kostet.

BüroNeuss am Rhein